Wo stehen Sie bei der Geldwäschereiprävention?
Zehn Fragen aus der Prüfungspraxis nach französischem Recht: Unterstellung, Schwellenwerte, politisch exponierte Personen (PEP), Aufbewahrung der Belege. Am Ende Ihr Ergebnis und die kommentierte Auflösung.
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Fragebogen
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Die Auflösung, Frage für Frage.
Ihre Antworten, die richtigen, und warum. Jede Erklärung verweist auf den Artikel, der das Thema vertieft.
Frage 1
Wer untersteht im Kunstmarkt den Pflichten der Geldwäschereiprävention?
Ihre Antwort:
Richtige Antwort: Händler UND Vermittler: Auktionatoren, Galerien, Antiquitätenhändler, Marktplätze, Leasinganbieter, Kunstberater, Juweliere, Uhrmacher.
Die Pflichten erfassen beide Seiten des Marktes: jene, die auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen, ebenso wie jene, die die Parteien zusammenbringen. Ausschlaggebend ist die ausgeübte Tätigkeit, nicht die Rechtsform des Unternehmens.
Artikel lesenFrage 2
Welche Sanktionen kann die Commission Nationale des Sanctions, die französische Sanktionsbehörde für Geldwäschereiprävention, verhängen?
Ihre Antwort:
Richtige Antwort: Alle Antworten sind richtig.
Die Commission Nationale des Sanctions kann alle drei kumulieren: die Busse, die namentliche Veröffentlichung und das Berufsverbot. Für eine Galerie oder ein Auktionshaus ist meist die Veröffentlichung am teuersten.
Artikel lesenFrage 3
Die Abfrage des französischen nationalen Registers der Vermögenssperren ist Pflicht ab einem Transaktionsbetrag von:
Ihre Antwort:
Richtige Antwort: 1 Cent
Die Vermögenssperre kennt keinen Schwellenwert. Unabhängig vom Betrag müssen Sie vor der Ausführung prüfen, ob die Kundin oder der Kunde im nationalen Register steht.
Artikel lesenFrage 4
Die erste Richtlinie, die Kunsthändler der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung unterstellt, stammt aus dem Jahr:
Ihre Antwort:
Richtige Antwort: 2001
Die zweite europäische Richtlinie hat 2001 das Dispositiv gegen Geldwäscherei erstmals auf Kunsthändler ausgedehnt. Die folgenden Richtlinien haben den Geltungsbereich nur erweitert und die Schwellenwerte gesenkt.
Artikel lesenFrage 5
Unterstellte Betriebe müssen die Risiken ihrer Kundschaft beurteilen:
Ihre Antwort:
Richtige Antworten: Vor dem Eingehen der Geschäftsbeziehung · Während der Geschäftsbeziehung
Die Risikobeurteilung erfolgt vor dem Eingehen der Beziehung und wird während ihrer gesamten Dauer nachgeführt. Nach deren Ende bleibt einzig die Aufbewahrung der Belege bestehen, nicht mehr die laufende Überwachung.
Artikel lesenFrage 6
Welche dieser Personen ist eine politisch exponierte Person (PEP)?
Ihre Antwort:
Richtige Antworten: Das französische Staatsoberhaupt · Der Ehepartner eines Mitglieds eines Rechnungshofs · Ein seit 8 Monaten pensionierter Botschafter · Der ranghöchste Offizier der spanischen Streitkräfte
Der PEP-Status erfasst hohe politische, justizielle und militärische Ämter, in Frankreich wie im Ausland, und erstreckt sich auf die nahen Angehörigen. Er wirkt noch ein Jahr über das Ende des Amtes hinaus. Ein Gemeinderatsmitglied oder ein Bürgermeister erreicht diese Ebene nicht.
Artikel lesenFrage 7
Bei einem Geschäft über 10 000 Euro besteht die verstärkte Sorgfaltspflicht darin:
Ihre Antwort:
Richtige Antwort: Die Risiken der Kundschaft, des Geschäfts und des Objekts zu beurteilen.
Drei Dimensionen sind abzudecken: die Kundschaft, das Geschäft und das Objekt. Keine Behörde stellt ein Scoring-Werkzeug bereit: Die Methode der Beurteilung liegt bei Ihnen, und Sie müssen sie begründen können.
Artikel lesenFrage 8
Wie lange muss ich sämtliche Unterlagen zu meinen Abklärungen aufbewahren?
Ihre Antwort:
Richtige Antwort: 5 Jahre
Fünf Jahre ab dem letzten mit der Kundschaft getätigten Geschäft. Diese Frist stellt sicher, dass die Belege bei einer Prüfung verfügbar sind.
Artikel lesenFrage 9
Mein Kunde ist eine juristische Person. Zur Überprüfung seiner Identität muss ich verlangen:
Ihre Antwort:
Richtige Antworten: Den Ausweis der Geschäftsführung und/oder des wirtschaftlich Berechtigten · Einen Kbis-Auszug oder ein anderes Identifikationsdokument des Unternehmens, nicht älter als 3 Monate
Der Kbis-Auszug darf nicht älter als drei Monate sein: Er belegt, dass die Gesellschaft noch besteht und ihre Organe unverändert sind. Dazu kommt der Ausweis der Geschäftsführung oder des wirtschaftlich Berechtigten, nicht jener der bestellenden Person.
Artikel lesenFrage 10
Ich bin die Aufsichtsstelle, die über die Einhaltung und die Anwendung der Regelung wacht. Ich bin:
Ihre Antwort:
Richtige Antwort: Die Geldwäschereiaufsicht des französischen Zolls
Die Geldwäschereiaufsicht des französischen Zolls kontrolliert die Fachleute des Kunstmarkts. TRACFIN nimmt die Verdachtsmeldungen entgegen und die Commission Nationale des Sanctions sanktioniert: drei klar getrennte Rollen.
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