Im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche müssen sich die Akteure des Kunstmarkts auf Folgendes konzentrieren Das Konzept einer politisch exponierten Person (abgekürzt PPE). Transaktionen, die mit Unterstützung dieser Personen durchgeführt werden, erfordern eine besondere Wachsamkeit da das Risiko einer Geldwäsche aufgrund ihrer Korruptionsgefahr als höher eingeschätzt wird. Gemäß der offiziellen Definition bezieht sich eine politisch exponierte Person auf eine Person, die eine Funktion ausführt hochrangige politische, gerichtliche oder administrative in Verbindung mit einem Staat (Französisch oder ausländisch) oder bei einer internationalen Organisation.
Um als PSA zu gelten, muss die Person ihre Funktion bei erfüllen nationale Ebene und entsprechen dem Liste der Funktionen, die die Qualität von PPE angeben. Diese Qualifikation bezieht sich auf in gleicher Weise die unmittelbare Familie dieser Personen und jede Person, von der bekannt ist, dass sie geschäftlich mit ihnen in Verbindung steht. Beachten Sie, dass eine Person, die ihren Pflichten nicht mehr nachkommt, für das folgende Jahr als PEP gilt. Gemäß den Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche sind Kunstschaffende verpflichtet, jede politisch exponierte Person ausfindig zu machen und zusätzliche Sorgfaltspflichten zu ergreifen, um dies zu gewährleisten Risiken, die von dieser Person ausgehen. Diese zusätzlichen Wachsamkeitsmaßnahmen erfordern die Einrichtung eines Verfahrens. KYC-Spezial Während welcher Drei Punkte sollte beachtet werden:
- Nur eine Person im Unternehmen (Direktor, Manager...) kann beschließen, eine Geschäftsbeziehung aufzunehmen oder fortzusetzen mit einer politisch exponierten Person. Daher kann ein Galerieangestellter die Transaktion nicht abschließen.
- LDie Herkunft des Erbes sowie der Fonds an der Transaktion beteiligt sein muss Bekannt.
- Der Profi wird gebeten, seine zu stärken Wachsamkeitsmaßnahmen, zum Beispiel über eine Sammlung von Informationen, die für die Bewertung der Risiken während des Falls, aber auch davor und danach nützlich sind.
In Bezug auf das Thema müssen Sie wachsam sein, indem Sie Ihre Kunden ständig überwachen, um sicherzustellen, dass Sie wissen, ob es sich um PPE handelt. Schließlich müssen Fachleute im Kunstsektor nicht nur beobachten, wenn sie eine Beziehung eingehen, sondern auch nach der Transaktion. In der Tat kann ein Stammkunde (als Geschäftsbeziehung bezeichnet) zu einem PSA werden, ohne Sie unbedingt darüber zu informieren. Daher verlangen die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche von Ihnen Aktualisieren Sie Ihre KYC-Informationen für jede neue Transaktion. Indem Sie auf diese Weise vorgehen, stellen Sie sicher, dass habe keine veralteten Informationen.
Um eine politisch exponierte Person zu identifizieren, ist der einfachste Weg erbitten.
In einigen Fällen (z. B. Nachname oder Beliebtheit) erspart Ihnen der Nachweis der Situation eine Befragung. Andernfalls können Sie sicher sein: Ihre Kunden sind es gewohnt, diese Fragen zu beantworten. Bankorganisationen haben das KYC-Verfahren vor einigen Jahren standardisiert und so PPE-Frage, die sehr einfach zu stellen ist. Andere Fragen (wie die Identifizierung der Personen, die beim Einfrieren von Vermögenswerten aufgeführt sind) können komplexer sein. Andererseits schließt die einfache Befragung die Anwendung von Sorgfaltspflichten nicht aus. Um sicherzustellen, dass Sie die Vorschriften einhalten, Ziehen Sie Schulungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Betracht
Schließlich, wenn Sie sich nicht trauen, diese Frage zu stellen, sollten Sie wissen, dass Eunomart bietet die automatische Identifizierung von Personen, die eine leitende öffentliche Funktion ausüben oder ausgeübt haben, nur anhand des Namens und Vornamens an. Einfachheit, Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit!
Zur Information:
Artikel R561-18 CMF definiert eine politisch exponierte Person als eine Person, die eine der folgenden Funktionen ausübt oder ausgeübt hat:
„I. — Für die Anwendung von Absatz 1 des Artikels S. 561-10ist eine Person, die aufgrund ihrer Tätigkeit besonderen Risiken ausgesetzt ist, eine Person, die seit weniger als einem Jahr eine der folgenden Funktionen wahrnimmt oder ihre Ausübung eingestellt hat:
1. Staatsoberhaupt, Regierungschef, Mitglied einer nationalen Regierung oder der Europäischen Kommission;
2° Mitglied einer nationalen parlamentarischen Versammlung oder des Europäischen Parlaments, Mitglied des Leitungsgremiums einer politischen Partei oder Fraktion, für die die Bestimmungen der Gesetz Nr. 88-227 vom 11. März 1988 oder einer ausländischen politischen Partei oder Gruppe;
3° Mitglied eines Obersten Gerichtshofs, eines Verfassungsgerichts oder eines anderen Obersten Gerichts, gegen dessen Entscheidungen, außer unter außergewöhnlichen Umständen, kein Rechtsbehelf eingelegt werden kann;
4° Mitglied eines Rechnungshofs;
5° Direktor oder Mitglied des Leitungsorgans einer Zentralbank;
6° Botschafter oder Geschäftsträger;
7° Generaloffizier oder hoher Offizier, der eine Armee befehligt;
8° Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer Aktiengesellschaft;
9° Direktor, stellvertretender Direktor, Mitglieder des Rates einer internationalen Organisation, die durch einen Vertrag gegründet wurde, oder eine Person, die innerhalb dieser Organisation eine gleichwertige Position innehat.
Die im Inland akkreditierten internationalen Organisationen erstellen und aktualisieren, jede auf ihre Weise, die Liste der in 9° genannten Funktionen.
Eine Verordnung des für Wirtschaft zuständigen Ministers legt die Liste der Funktionen fest, denen die oben aufgeführten auf nationaler Ebene entsprechen.
II. — Als direkte Familienangehörige der unter I genannten Personen gelten die folgenden Personen:
1° Der Ehegatte oder der bekannte Partner;
2° Der Partner, der durch einen zivilen Solidaritätspakt oder einen nach ausländischem Recht eingetragenen Partnerschaftsvertrag gebunden ist;
3° Kinder sowie ihr Ehepartner, ihr Partner, der durch einen zivilen Solidaritätspakt oder einen nach ausländischem Recht eingetragenen Partnerschaftsvertrag gebunden ist;
4° Aszendenten ersten Grades.
III. — Als Personen, die in engem Zusammenhang mit den unter I genannten Personen stehen, gelten:
1° Natürliche Personen, die zusammen mit der unter I genannten Person wirtschaftliche Eigentümer einer juristischen Person, einer kollektiven Kapitalanlage, eines Trusts oder einer vergleichbaren Rechtsvereinbarung nach ausländischem Recht sind;
2° Natürliche Personen, die die einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer juristischen Person, einer kollektiven Anlage, eines Trusts oder einer vergleichbaren Rechtsvereinbarung nach ausländischem Recht sind, von der bekannt ist, dass sie zu Gunsten der unter I genannten Person gegründet wurde;
3° Jede natürliche Person, von der bekannt ist, dass sie enge Geschäftsbeziehungen zu der in I genannten Person unterhält.“